Fachkundenachweis über pyrotechnische Signalmittel
Seegängige Boote sollten mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (Signalpistole, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignale) ausgerüstet sein. Handfackeln und Rauchsignale dürfen ohne den Pyroschein erworben werden.
Der Kauf, Transport und die häusliche Aufbewahrung einer Signalpistole oder Signalrakete ist nur erlaubt, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorliegt. Wer eine Signalpistole erwerben möchte, benötigt sogar eine Waffenbesitzkarte. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ab dem 16. Lebensjahr. Es gibt auch hierbei eine theoretische und praktische Prüfung.